Ab Freitag, 20. August 2021, gilt in NRW und im Rhein-Erft-Kreis eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung.
Hier die Änderungen im Überblick:
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Diesen Wert hat NRW bereits erreicht.
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*Maskenpflicht* gilt weiter im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen, an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
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