#coronaupdate

Ab Freitag, 20. August 2021, gilt in NRW und im Rhein-Erft-Kreis eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. 

Hier die Änderungen im Überblick:

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➡️ Die bisherigen Inzidenzstufen treten außer Kraft. Es gibt nur noch einen Richtwert: eine *7-Tages-Inzidenz von 35* im gesamten Landesgebiet.
Diesen Wert hat NRW bereits erreicht.
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➡️ Ab einer Inzidenz von 35 gilt in folgenden Bereichen die *3-G-Regel* (Genesen, Geimpft, Getestet): in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und beim Sport in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels sowie bei Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen.
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➡️ Unabhängig der Zahl 35 gilt die *3-G-Regel* auch für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Wohnheimen.
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➡️ *Maskenpflicht* gilt weiter im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen, an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

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