Landschaftsversammlung
Ambulant oder Stationär bei Psychischen Erkrankungen?
Im Gesundheitsausschuss des LVR haben wir die Chancen und Risiken für die Patienten im Rheinland debattiert:
Wie kann stationsunabhängige Behandlung funktionieren?
Was wirkt in der Psychiatrie?
Wie unterscheiden wir Bedarf und Bedürfnis?
Welche Intensität der ambulanten Hilfen ist erforderlich?
Wie erkennen wir individuelle Gefährdungen rechtzeitig?
Denn eins ist klar: Ziel jeder Behandlung ist, ob stationär, ambulant oder eine Mischung derer, dass die psychische Erkrankung der Patienten gelindert bzw. geheilt wird. Die seelische Gesundheit soll so schnell wie mögliche wiedererlangt werden.
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Bildungs- und Chancengerechtigkeit
Schulministerin Dorothee Feller skizzierte im Schulausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einen Ausschnitt der aktuellen Herausforderungen in unserem Bundesland.
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Unterrichtsversorgung bei zu wenig Lehrkräften
Ergebnisse IQB-Studie 2022 im Grundschulbereich
Künstliche Intelligenz im Rahmen der Digitalisierung
Finanzierung von Lernmitteln wie Endgeräte und Software
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Zwei weitere Themenfelder…
Ganztagsförderung.
Alle Grundschulkinder sollen ab dem Jahr 2026 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung haben. Acht Stunden an allen fünf Werktagen – 40 Stunden pro Woche.
Wie gestalten wir diesen Ganztag qualitativ gut für unsere Kinder?
Die Landesregierung stellt erstmals Fördermittel zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote zur Verfügung. Es ist gut, dass den OGS-Träger hierbei die Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz der Mittel obliegt.
Die Betreuung am Nachmittag soll mit der Einbindung von Partnern vor Ort erfolgen. Für mich eine wesentliche Voraussetzung für eine gut organisierte Ganztagsförderung. Denn acht Stunden sind für Kinder ein langer Tag mit vielen Eindrücken und Erlebnissen. Im Anschluss daran noch eine individuelle Förderung mit Hobbys in Sportvereinen, kulturellen Einrichtungen, o.ä., zu absolvieren ist oftmals für Eltern organisatorisch aufwendig und für viele Kinder anstrengend.
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Umgekehrte Inklusion.
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen die Möglichkeit haben gemeinsam zu lernen. Das Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine Regelschule besuchen, ist für uns bereits Normalität. Was gesetzlich noch nicht möglich ist, ist das Kinder ohne eine Beeinträchtigung eine Förderschule besuchen.
Damit ist eine Gruppe von Schülern von der schulischen Inklusion so gut wie ausgeschlossen. Wenn nämlich die Anforderungen an Pflege, Therapie, räumliche Ausstattung und Barrierefreiheit an der allgemeinen Schule nicht erfüllt werden können.
Ich finde es richtig, dass der LVR dafür plädiert, die schulgesetzlichen Hürden für eine Entscheidungsfreiheit in beide Richtungen abzubauen.
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LVR Rheinland | Politische Winterpause beendet
Die politische Winterpause in der Landschaftsversammlung endet heute mit dem Schulausschuss.
Für 38 Schulen von Kleve bis Blankenheim sowie Aachen bis Gummersbach ist der LVR verantwortlich. Die Förderschwerpunkte sind in fünf Bereiche gegliedert:
Sehen
Hören und Kommunikation
Sprache
Körperliche und motorische Entwicklung
Emotionale/Soziale Entwicklung
Es ist wichtig und richtig, dass wir den Kindern unserer Gesellschaft, die es in ihrem Leben nicht so gut angetroffen haben, die bestmögliche Förderungen ermöglichen.
Informationsreise LVR Rheinland | Gesundheitsausschuss
Bilder einer Woche…
Los geht‘s… Haushaltsklausur No. 1
Ausbildung von Fachkräften
Morgens halb zehn in Deutschland….
Sitzung der CDU-Fraktion zur Vorbereitung der Landschaftsversammlung im Horion-Haus.
Die anschließende Landschaftsversammlung mit Einbringung des Haushalts fand im Tanzbrunnen statt. Aber getanzt wurde natürlich nicht. Es ging um die die Planungen der Finanzen für die kommenden zwei Jahre.
Für Menschen, die es nicht so gut angetroffen haben im Leben;
für die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.