Es ist soweit…

Die Gastronomen im Rhein-Erft-Kreis können ab heute ihren Außenbereich öffnen. ?
Bei einem Besuch gilt:
.
✔️ AHA-Regeln beachten
.
✔️ negatives Testergebnis, dass bis zum Ende Eures Aufenthalts nicht älter als 48 Stunden ist
.
✔️ oder Impfausweis, wenn Ihr mindestens 14 Tage durchgeimpft seid
.
✔️ Personalausweis
.
✔️ Eintrag zur Kontaktnachverfolgung
.
Nun fehlt nur noch gute Laune und ein wenig Sonne ☀️ !
Teile diesen Beitrag

Empfohlene Beiträge