Die Gastronomen im Rhein-Erft-Kreis können ab heute ihren Außenbereich öffnen.
Bei einem Besuch gilt:
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AHA-Regeln beachten
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negatives Testergebnis, dass bis zum Ende Eures Aufenthalts nicht älter als 48 Stunden ist
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oder Impfausweis, wenn Ihr mindestens 14 Tage durchgeimpft seid
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Personalausweis
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Eintrag zur Kontaktnachverfolgung
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Nun fehlt nur noch gute Laune und ein wenig Sonne !