Hürth: Tagespflegepersonen erhalten Sonderzahlung

Für jedes betreute Kind wurde eine Energiekostenpauschale von 40 Euro beschlossen

Um Kindertagespflegende in Zeiten hoher Energiepreise zu unterstützen, können diese einen Zuschuss beantragen, bevor die Energiepreisbremsen greifen.

Jede Tagespflegeperson erhält im Dezember 2022 einmalig 40 Euro für jedes in dieser Zeit betreute Hürther Kind als Unterstützung zur Begleichung der gestiegenen Energiekosten. Die Kindertagespflegepersonen leisten einen zusätzlichen und ergänzenden Beitrag in der Hürther Kinderbetreuungslandschaft. Dafür erhalten sie laut Satzung für jedes betreute Kind einen Sachkostenanteil in einer Höhe von 1,63 Euro. Dieser ist auch dazu gedacht, Nebenkosten wie Strom und Wärme zu decken. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hatten sich die Tagespflegepersonen an Stadtverwaltung und Politik gewandt und Unterstützung gefordert.

Die beschlossene Finanzhilfe schließt somit das Loch im Portemonnaie der Tagespflegenden, bis die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung im nächsten Jahr greift.

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