19 Betriebe führen im Rhein-Erft-Kreis noch Schlachtungen durch. Dabei handelt es sich um handwerkliche Metzgereien. Dabei fällt es diesen kleineren Handwerksbetrieben immer schwerer sich am Markt zu behaupten und die hohen rechtlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des Preisdrucks zu erfüllen. Die Konzentration auf Großschlachtbetriebe, wie sie im Rhein-Erft-Kreis nicht ansässig sind, führt für die Tiere zu immer länger werdenden Transportwegen.
Weiterhin müssen für die amtliche Schlacht-, Tier- und Fleischuntersuchung Gebühren bezahlt werden, die bei den Kleinschlachtbetrieben deutlich höher lagen als bei größeren Betrieben.
Dies nahm die CDU-Kreistagsfraktion zum Anlass sich für die Senkung der Gebühren einzusetzen: ,,Wir wollen die heimischen Schlachtbetriebe entlasten und ab dem 01.10.2022 nur noch die Pflichtgebühren erheben und die regionalen Betriebe zu stärken und den Tierschutz zu fördern“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion Gudrun Baer.
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