Bildungs- und Chancengerechtigkeit

Schulministerin Dorothee Feller skizzierte im Schulausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einen Ausschnitt der aktuellen Herausforderungen in unserem Bundesland.
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??‍? Unterrichtsversorgung bei zu wenig Lehrkräften
??‍? Ergebnisse IQB-Studie 2022 im Grundschulbereich
? Künstliche Intelligenz im Rahmen der Digitalisierung
? Finanzierung von Lernmitteln wie Endgeräte und Software
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Zwei weitere Themenfelder…
⛹️‍♂️ Ganztagsförderung.
Alle Grundschulkinder sollen ab dem Jahr 2026 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung haben. Acht Stunden an allen fünf Werktagen – 40 Stunden pro Woche.
Wie gestalten wir diesen Ganztag qualitativ gut für unsere Kinder?
Die Landesregierung stellt erstmals Fördermittel zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote zur Verfügung. Es ist gut, dass den OGS-Träger hierbei die Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz der Mittel obliegt.
Die Betreuung am Nachmittag soll mit der Einbindung von Partnern vor Ort erfolgen. Für mich eine wesentliche Voraussetzung für eine gut organisierte Ganztagsförderung. Denn acht Stunden sind für Kinder ein langer Tag mit vielen Eindrücken und Erlebnissen. Im Anschluss daran noch eine individuelle Förderung mit Hobbys in Sportvereinen, kulturellen Einrichtungen, o.ä., zu absolvieren ist oftmals für Eltern organisatorisch aufwendig und für viele Kinder anstrengend.
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?‍? Umgekehrte Inklusion.
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen die Möglichkeit haben gemeinsam zu lernen. Das Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine Regelschule besuchen, ist für uns bereits Normalität. Was gesetzlich noch nicht möglich ist, ist das Kinder ohne eine Beeinträchtigung eine Förderschule besuchen.
Damit ist eine Gruppe von Schülern von der schulischen Inklusion so gut wie ausgeschlossen. Wenn nämlich die Anforderungen an Pflege, Therapie, räumliche Ausstattung und Barrierefreiheit an der allgemeinen Schule nicht erfüllt werden können.
Ich finde es richtig, dass der LVR dafür plädiert, die schulgesetzlichen Hürden für eine Entscheidungsfreiheit in beide Richtungen abzubauen.
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Reha-Betriebe Erftland

Es ist wichtig, dass wir uns um den Schutz der Menschen kümmern, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.

Um einen persönlichen Eindruck von den Reha-Betrieben Erftland in Bergheim zu erhalten, habe ich mich mit Stefanie Christes von der Geschäftsführung ausgetauscht. Ein guter und informativer Austausch sowie eine interessante Besichtigung des Standortes.

Im Früjahr 2020 rückten die Reha-Betriebe Erftland mit Missbrauchs- und Nötigungsvorwürfen in den Fokus einer öffentlichen Debatte.

Seit Jahresanfang ist es laut Bundesteilhabegesetz möglich, dass der Träger der Eingliederungshilfe umfangreiche Überprüfungsmöglichkeiten hat. Diese können auch unangekündigt erfolgen. Zudem ist es möglich, dass die vereinbarte Leistung durch den Träger nicht nur durch Gespräche und Zielvereinbarungen, sondern auch durch Entgeltkürzungen eingefordert werden kann.