Es ist soweit… Die Gastronomen im Rhein-Erft-Kreis können ab heute ihren Außenbereich öffnen. Bei einem Besuch gilt: . AHA-Regeln beachten . negatives Testergebnis, dass bis zum Ende Eures Aufenthalts nicht älter als 48 Stunden ist . oder Impfausweis, wenn Ihr mindestens 14 Tage durchgeimpft seid . Personalausweis . Eintrag zur Kontaktnachverfolgung . Nun fehlt nur noch gute Laune und ein wenig Sonne ! Corona Coronatest Öffnung