Es ist soweit…

Die Gastronomen im Rhein-Erft-Kreis können ab heute ihren Außenbereich öffnen. ?
Bei einem Besuch gilt:
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✔️ AHA-Regeln beachten
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✔️ negatives Testergebnis, dass bis zum Ende Eures Aufenthalts nicht älter als 48 Stunden ist
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✔️ oder Impfausweis, wenn Ihr mindestens 14 Tage durchgeimpft seid
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✔️ Personalausweis
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✔️ Eintrag zur Kontaktnachverfolgung
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Nun fehlt nur noch gute Laune und ein wenig Sonne ☀️ !